Substitution

Vorschläge für die Überarbeitung der Diamorphinbehandlung

22. Februar 2024

Beitrag von Antje Matthiesen, stellv. Geschäftsführung des Notdienstes

Die Behandlung mit Diamorphin in der Substitution – wird sie bald flächendeckend möglich sein? Darüber wird gerade intensiv diskutiert. Klar ist: Notwendig ist dafür eine Anpassung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV), unter anderem über eine mögliche Anpassung des § 5a (Vorgaben der Diamorphin Behandlung).

Vor diesem Hintergrund beschäftigen sich verschiedene Verbände mit diesem Thema, so auch die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Sie hat dazu eigens eine AG mit verschiedenen Vertreter*innen einberufen, in der auch der Notdienst mitwirkt. Weitere Teilnehmende sind: Prof. Dr. Derik Hermann (Therapieverbund Ludwigsmühle), Tina Nagel (Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe), Nina Pritszens (Vista Berlin), Dirk Schaeffer (Deutsche Aidshilfe), Prof. Dr. Norbert Scherbaum (LVR-Klinikum Essen). Dr. Anne Bunte (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände), Dennis Schinner (Netzwerk Suchthilfe gGmbH) sowie Dr. Peter Raiser (DHS). Ziel ist die Erstellung eines Positionspapieres, das die verschiedenen Aspekte des Zugangs zur Behandlung und zur Versorgungsstruktur regelt.

Dabei wurden bislang folgende Fragen bewegt und in zwei Unter-AGs bearbeitet:

  • Sollten die aktuell eher unspezifischen Zugangsvoraussetzungen für eine Behandlung mit Diamorphin überarbeitet werden?
  • Wo bietet die Behandlung einen Vorteil zur klassischen Substitutionsbehandlung? Insbesondere auch unter Berücksichtigung räumlicher Faktoren.
  • Was bedeutet die Etablierung privater Anbieter in der Versorgungslandschaft für die Suchthilfe?
  • Welche Qualitätsanforderungen an eine diamorphingestützte Behandlung sind – nicht nur aus Sicht von Suchtberatungsstellen, sondern auch in Bezug auf andere Akteure – dringend geboten?
  • Wie können Anforderungen aussehen, die keine Hürden aufbauen und die angemessene Versorgung der Betroffenen nicht erschweren/ verhindern?
  • Welche Zugangsvoraussetzungen soll es für Anbieter*innen geben? Welche Hürden bestehen/ bestehen nicht, auch in Bezug auf Kostenfaktoren?
  • Inwieweit sind die Psychosoziale Betreuung (PSB) und andere unterstützende Angebote/ Konzepte für Patientinnen und Patienten Teil der Qualitätsanforderungen?
  • Wie sieht eine bedarfsgerechte Versorgung aus – vor allem bezogen auf regionale Verfügbarkeit/ Einzugsgebiet/ Plätze pro Einwohner, aber auch hinsichtlich der Bedürfnisse der Betroffenen (z.B. was die Applikationsform betrifft)?

Die Ergebnisse liegen dem DHS-Vorstand vor. Eine Veröffentlichung steht bevor. Die Deutsche Aidshilfe (DAH), JES e.V. und akzept e.V. haben bereits eine Stellungnahme herausgebracht:

https://www.aidshilfe.de/sites/default/files/documents/stellungnahme_diamorphinbehandlung_dah_akzept_jes-1.pdf

Hinweis der Herausgeber*innen: Namentlich gekennzeichnete Beiträge spiegeln die Meinungen der Autoren und Autorinnen wider.
Sie repräsentieren nicht unbedingt die Ansicht des Herausgebers.

.inactive-service { opacity:0.32; }