Wohnen und Notübernachtung

Das Betreute Wohnen wendet sich an Menschen in Substitutionsbehandlung, die über keinen eigenen Wohnraum verfügen und eine intensive psychosoziale Betreuung benötigen. Die Krisenwohnung bietet Schlafplätze und lebenspraktische Hilfen für obdachlose, drogenabhängige Menschen.

Der Notdienst Berlin e.V. bietet betreuten Wohnraum für substituierte Menschen an sechs Standorten mit Wohnungen in den Bezirken Mitte, Neukölln, Friedrichhain-Kreuzberg, Schöneberg, Marzahn, Charlottenburg und Spandau. Die vorhandene Möblierung ermöglicht einen unkomplizierten Einzug. Die Wohnplätze befinden sich in kleinen 2er oder 3er Wohngemeinschaften und wenigen Einzelwohnungen. Multiprofessionelle Teams unterstützen bei der Bewältigung psychischer, körperlicher und sozialer Probleme, sowie der Alltagsbewältigung. Wir bieten regelmäßige Hausbesuche, Begleitung zu Ämtern oder Arztpraxen, Einzelgespräche und vielfältige Gruppenangebote z.B. zur Konsumreduktion oder Affektkontrolle. Wir stehen zur Seite bei der Entwicklung neuer Lebensperspektiven, der Integration in Arbeit und Beschäftigung, der Suche nach eigenem Wohnraum oder der Vermittlung in weiterführende Hilfen wie z.B. Therapie oder PSB. Die Maßnahme ist nach § 35 BtmG anerkannt.

Krisenwohnung

Rathenower Straße 16 H
10559 Berlin
T: 030 233 240 200| F: 030 233 240 212

kw@notdienstberlin.de

Betreutes Wohnen Nollendorfstraße

Nollendorfstraße 38
10783 Berlin
T. 233 240 700, F. 233 240 710

nollendorfstrasse@notdienstberlin.de

Betreutes Wohnen Turmstraße

Turmstr. 34 (VH 1. OG)
10551 Berlin
T: 030 233 240 380| F: 030 233 240 389

moabit@notdienstberlin.de

Betreutes Wohnen Berthelsdorferstraße

Berthelsdorferstraße 13
12043 Berlin
T: 030 233 240 500| F: 030 233 240 509

neukoelln@notdienst.de

Betreutes Wohnen Genter Straße

Genter Straße 63 (HH 4. OG)
13353 Berlin
T: 030 233 240 350| F: 030 233 240 359

wedding@notdienstberlin.de

Kann ich bei Ihnen Therapie statt Strafe (gemäß §35 BtmG) machen?

Ja, wir sind nach §§ 35/ 36 BtMG anerkannt. Es muss jedoch die Zurückstellung durch die Staatsanwaltschaft vorliegen. Wir helfen Ihnen dabei.

Wann kann ich bei Ihnen einziehen?

Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein Informationsgespräch. Sollten wir für Sie die passende Einrichtung sein und einen Platz frei haben, können Sie zeitnah einziehen.

Haben Sie behindertengerechte Wohnungen?

Leider nein.

Kann ich mein Haustier mitnehmen?

Im Regelfall leider nicht, aber natürlich sind in Einzelfällen auch Ausnahmen möglich. Sprechen Sie uns einfach an.

Kann ich in der Wohnung Besuch empfangen?

Ja, es gibt jedoch einige Einschränkungen, hierzu informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Bekomme ich ein eigenes Zimmer?

Ja, alle Bewohner* bekommen ein eigenes, abschließbares Zimmer.

Kann ich meine Möbel mitbringen?

Grundsätzlich sind alle Wohnungen und Zimmer möbliert. Die Mitnahme von vorhandenen Kleinmöbeln ist möglich, sollte aber vorab mit uns besprochen werden.

Wer bezahlt das alles?

Die Kosten für die Betreuung übernimmt grundsätzlich der Sozialhilfeträger des zuständigen Bezirksamts. Dies beantragen wir gemeinsam mit Ihnen. Die Kosten für die Miete übernehmen Sie bzw. das Jobcenter, das Sozialamt oder der Rentenversicherungsträger.

Wie lange kann ich bei Ihnen wohnen?

Dies hängt von Ihrem Hilfebedarf und der Zustimmung des Kostenträgers sowie Ihren persönlichen Wünschen ab.

Kann ich die Wohnung übernehmen?

Nein, leider können Sie die Wohnung nicht übernehmen, da es sich um Trägerwohnungen handelt. Vor Beendigung der Maßnahme unterstützen wir Sie gerne bei der Wohnungssuche.

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