Cannabis-Neuregulierung

Legalisierung oder Entkriminalisierung?

4. Mai 2023

Beitrag von Rüdiger Schmolke, Fachreferent für Beratung und Prävention

Unlängst hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach ein neues Eckpunktepapier zur Neuregulierung von Cannabis vorgestellt. Ein Gesetzesentwurf ist allerdings bislang nicht zugänglich.

Hier fassen wir wichtige Infos zusammen und bieten Links bei Lust auf mehr:

  • Die vollständige Legalisierung von Cannabis [schrittweise Einführung einer flächendeckenden, zertifizierten Produktions-, Handels- und Verkaufs] ist vorerst vom Tisch – wobei die Ampelparteien versprechen, dies langfristig weiter zu verfolgen. Laut BMG gab es erhebliche Bedenken bei der EU. [Einem solchen Gesetz hätte darüber hinaus auch der Bundesrat zustimmen müssen, was bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen als unwahrscheinlich galt.]

Konkret geplant sind hingegen in dieser Legislaturperiode zwei Schritte:

  • Entkriminalisierung des Anbaus und Besitzes.
    • Jede*r Erwachsene soll künftig drei Cannabispflanzen selbst anbauen und bis zu 25g Cannabis besitzen dürfen, ohne dass dies strafrechtlich verfolgt wird. Unter der Bedingung, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang dazu haben.
    • Erwachsenen soll daneben auch der Anbau in nicht-gewinnorientierten „Clubs“ möglich sein, bei denen die Mitglieder bis zu 50g im Monat erwerben können (Heranwachsende unter 21 Jahren 30g).
    • Regelungen zum maximalen THC-Gehalt für Heranwachsende, Qualitätskontrolle der Produkte, Nichtrauchendenschutz etc. sollen im Gesetz getroffen werden. Klar ist aber, dass in den Club-Räumen (ebenso wie in der Nähe von Kitas, Schulen etc.) nicht konsumiert werden darf (also kein „Coffeeshop“-Modell).
  • Kontrollierte Abgabe von Cannabis in Modellregionen.
    • Im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie modellweise Einrichtung von Fachgeschäften für den öffentlichen Verkauf. Hier ist aber in der Umsetzung noch viel mehr Details unklar (z.B.: Dürfen nur Menschen mit Hauptwohnsitz in der entspr. Kommune bzw. dem entspr. Land einkaufen? Muss man sich registrieren?).
    • Die teilnehmenden Länder und Kommunen werden aktiv zustimmen müssen.
    • Dieses Vorhaben gilt aber als zustimmungspflichtig durch die EU und es ist insofern noch weniger klar, wann und ob es kommt.

Wie alles genau umgesetzt wird, ist noch nicht in allen Details klar (dazu wird es noch einen Gesetzesentwurf geben). In beiden Fällen werden die Bundesländer über Verordnungen bei der konkreten Ausgestaltung ein Stückchen mitzureden haben.

Links für Mehr:

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