Beitrag von Rüdiger Schmolke, Fachreferent für Prävention und Beratung
Nachdem im Juni das Berliner Drugchecking-Projekt in den Regelbetrieb ging, hat die Bundesregierung nun ein drogenpolitisches Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst, und in einem neuen §10b BtMG einheitliche Erlaubniskriterien für Drugchecking-Projekte beschrieben. Diese müssen von den Bundesländern in entsprechenden Verordnungen übernommen werden. Zusätzlich bleibt es dabei, dass die Polizeien und Staatsanwaltschaften der Länder immer kooperieren und von Strafverfolgung absehen müssen, damit Drugchecking-Angebote umgesetzt werden können.
Gut dabei: Die Änderung ist eine klare Willensbekundung der Regierung pro Drugchecking. Die Gesetzesänderung setzt Bundesländer unter Druck, endlich für Drugchecking auch bei ihnen zu sorgen. Testprojekte können künftig prinzipiell auch in Drogenkonsumräumen stattfinden – eine entsprechende Passage in §10a BtMG wurde gestrichen. Und es ist festgeschrieben, dass Drugchecking immer ein individuelles Beratungsangebot beinhaltet.
Schlecht: Die Änderung “ermächtigt” die Bundesländer, Drugchecking umzusetzen – sie verpflichtet sie aber zu nichts. Bayern versuchte in der letzten Minute, auch dieses Gesetz zu kippen. Und auch mehrere andere Länder werden wohl in absehbarer Zeit kein Drugchecking für sinnvoll und nötig (siehe Konsumräume).
Der in einem Positionspapier von Akzept e.V. und anderen Organisationen gemachte weiterführende Vorschlag hätte zu einfacher realisierbaren und daher flächendeckenden Drugchecking-Angeboten führen können. Er wäre aber durch die Bundesrats-Mehrheit der Union auch blockiert worden.
Fazit: Das Gesetz ist ein klarer Fortschritt und führt hoffentlich dazu, dass in etlichen Bundesländern überfällige Drugchecking-Angebote entstehen. Wo politische Mehrheiten fehlen und populistische statt evidenzbasierter Drogenpolitik inszeniert wird, bleibt es dagegen in absehbarer Zeit beim Status quo: Die Risiken der Prohibition werden auf die Substanzgebraucher*innen abgewälzt.
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