Notruf Suchtberatung!

Erfolgreiche Suchtberatung gibt es nicht zum Nulltarif!

10. April 2019

Bundesweit übernehmen Suchtberatungsstellen vor Ort eine zentrale Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge und weisen vielfältige, erfolgreiche Leistungen vor, welche jedoch gravierend und regional unterschiedlich unterfinanziert werden. In einer gemeinsamen Aktion wollen die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. und die beteiligten Verbände auf die teilweise prekäre Finanzsituation der regionalen Suchtberatungsstellen aufmerksam machen und haben dazu den „Notruf Suchtberatung“ formuliert. Diesen „Notruf“  möchten wir unterstützen:

Die Hilfen für suchtkranke Menschen sind bedroht!

Mehr als eine halbe Million suchtkranke Menschen und deren Angehörige werden jährlich in ca. 1.500 Suchtberatungsstellen erreicht, betreut
und in weiterführende Behandlungen vermittelt. Mit ihrer Brückenfunktion zwischen Beratungsstelle und dem Gesundheitssystem trägt die
Suchtberatung nachweislich dazu bei, die Verelendung der Klient*innen zu verhindern und so die Folgekosten der Suchterkrankung zu verringern.

Suchtberatung in dieser Form angeboten, hat ein Alleinstellungsmerkmal, das nicht von anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen
erbracht werden kann, nicht von Ärzt*innen, auch nicht von niedergelassenen Therapeut*innen. Eine gut ausgebaute kommunale Suchthilfe und frühere Hilfen können Leben retten! Sie stehen für:

  • niedrigschwellige Zugangsmöglichkeiten zu einem qualifizierten Hilfeangebot, auch digital,
  • Raum zur Entwicklung einer vertrauensvollen Beziehung, umweitergehende Hilfeleistungen wie Beratung, Vermittlung oder Behandlung erst zu ermöglichen,
  • Vermittlung in weiterführende Hilfen bzw. Rehabilitation und in Sucht-Selbsthilfe,
  • bedarfsgerechte Beratung und Begleitung in Bezug auf die Anliegen und Problematiken von Klient*innen, auch über den Suchtmittelkonsum hinaus,
  • Erschließung des Zugangs zu einem regionalen Hilfenetzwerk für Betroffene

Dem gegenüber steht eine gravierende Unterfinanzierung dieser Beratungsstellen. Die kommunale Finanzierung der Suchtberatungsstellen, die den größten Anteil der Finanzierung ausmacht, stagniert in den letzten Jahren weitgehend. Dabei muss immer mehr für immer weniger geleistet werden: Personalkosten steigen, die Anforderungen an Qualität nehmen zu und die Hilfeangebote müssen flexibler und individueller gestaltet werden. Die Folgen sind absehbar und betreffen alle.

Die Erfolge der Suchtberatung sprechen für sich.
Zwei Drittel der Klient*innen geben nach Betreuungsende an, dass sie ihre Problematik erfolgreich bewältigt haben oder sich diese gebessert hat. Die Vermittlung in weiterführende Hilfe ist ein zentrales Element: 65 Prozent der Zuweisung in medizinische Rehabilitation erfolgt aus den Suchtberatungsstellen. Mit einer Suchtberatung können Arbeits-plätze während und nach einer Behandlung erhalten bleiben. Mit jedem stabilisierten suchtkranken Menschen wird auch das familiäre Umfeld unterstützt. Somit profitieren bedeutend mehr Menschen von der Suchtberatung als statistisch erfasst.

Erfolgreiche Suchtberatung gibt es nicht zum Nulltarif!
Suchtberatung kann nur mit einer stabilen, verlässlichen und kosten-deckenden Finanzierung gelingen! Zeigen Sie suchtkranken Menschen und ihren Angehörigen, dass sie nicht allein sind. Helfen Sie den Einrichtungen dabei, diesen Menschen zu helfen. Deshalb bitten wir Sie um Ihre Unterstützung!

Hamm, April 2019

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