Beitrag von Antje Matthiesen, stellv. Geschäftsführung des Notdienstes
Diamorphin bringt in der Substitutionsbehandlung verschiedene Vorteile mit sich. Im Vergleich zur herkömmlichen Substitution mit Methadon oder Buphrenophin legen Studien eine deutlich bessere psychosoziale und gesundheitliche Stabilisierung der Patient*innen nahe. Trotzdem ist die Behandlung mit Diamorphin in Deutschland eher die Ausnahme als die Regel.
Die Deutsche Stelle für Suchtfragen e.V. (DHS) möchte das Thema nun angehen. Sie hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die eine klare Position der DHS erarbeiten soll. Konkret bedeutet das die Erarbeitung von „Qualitätsanforderungen an eine diamorphingestützte Behandlung“ aus Sicht der Beratungs- und Betreuungsstellen. Ziel ist ein Positionspapier zu verschiedenen Aspekten des Zugangs zur Behandlung und zur Versorgungsstruktur in Deutschland.
Am ersten digitalen Treffen Anfang August nahmen neben Prof. Dr. Derik Hermann vom Therapieverbund Ludwigsmühle und Tina Nagel vom Diakonischen Werk Rheinland-Westfalen-Lippe auch Nina Pritszens von Vista Berlin, Dirk Schaeffer von der Deutsche Aidshilfe, Prof. Dr. Norbert Scherbaum vom LVR-Klinikum Essen und unsere Kollegin Antje Matthiesen teil. Sie wurde als Praxisvertreterin für den Paritätischen Gesamtverband in diese AG berufen.
Es wurden verschiedene Punkte diskutiert, etwa: Wo bietet die Behandlung einen Vorteil zur klassischen Substitutionsbehandlung? Welche Qualitätsanforderungen sind sinnvoll? Wie sieht eine bedarfsgerechte Versorgung aus? Dabei kristallisierten sich zwei Themenstränge heraus: die Behandlung mit Diamorphin in Bezug auf die Betroffenen-Perspektive sowie die Sichtweise des Versorgungssystems auf die Behandlung mit Diamorphin.
In Kleingruppen werden die Themen nun weiterbearbeitet. Zum Jahresende ist die Prüfung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) durch das Ministerium angekündigt. Bis dahin sollten die Ergebnisse des Positionspapiers vorliegen. Es ist also Eile geboten!
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