Cannabis-Gesetz

Bubatz bald halb-legal: Stufe I vom Bundestag beschlossen

28. Februar 2024

Beitrag von Rüdiger Schmolke, Fachreferent für Prävention und Beratung

Nach einer teilweise sehr aufgeregten zweiten Debatte (z.B. hier verfügbar) beschloss der Bundestag mit fast allen Stimmen der Regierungskoalition und der Linken die erste Stufe des Cannabisgesetzes, nach dem u.a. für Erwachsene bald der Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen und der Besitz von bis zu 50g Cannabis legal wird. Für Heranwachsende bis 21 Jahren gelten engere Grenzen, Jugendlichen bleibt der Besitz in jeglicher Form verboten. Erst in der zweiten Stufe (noch nicht terminiert) sind auch modellweise Abgabeorte für diejenigen geplant, die nicht selbst anbauen wollen oder können.

Der Handel mit Cannabis bleibt (außer für medizinische Zwecke) nach wie vor verboten. Konsum in der Öffentlichkeit ist prinzipiell erlaubt, aber ein Blick auf die provisorisch erstellteBubatzkarte offenbart schnell, dass wegen der Abstandsregel (mind. 100m) zu Kitas, Jugendeinrichtungen etc. in Ballungsgebieten nur an wenigen Orten gekifft werden kann, ohne dass ein Bußgeld droht. Wegen Cannabisdelikten Verurteilten sollen (im Fall rein konsumbezogener Delikte) rückwirkend die Strafen erlassen werden.

Wann das Gesetz in Kraft tritt (lt. Gesetzesbeschluss geplant zum 01.04.) und sich die ersten Anbauvereinigungen registrieren lassen können (geplant zum 01.07.), ist wegen Überlastungsanzeigen der Innenministerien mehrerer Bundesländer bei der Bearbeitung dieser Amnestie aber nicht sicher – evtl. wird der Vermittlungsausschuss angerufen. Der Bundesrat könnte in diesem Fall das Inkrafttreten verzögern, aber nicht mehr verhindern.

Der Beschluss markiert einen Meilenstein in der drogenpolitischen Wende hin zu mehr Eigenverantwortung und Schadensminimierung und zu weniger Verbot und Strafandrohung. Das Gesundheitsministerium setzt auf eine schon im letzten Jahr entwickelte Aufklärungs-Kampagne zu Cannabis, die für Konsumrisiken sensibilisieren soll. Dass dies letztlich ungenügend ist, um insbesondere Jugendlichen und jungen Erwachsenen auch adäquate Unterstützung zukommen zu lassen, hatten wir in einem längeren Beitrag schon 2023 thematisiert. Es braucht dringend auch personelle Ressourcen, um die durchaus schon gut erprobten, aber eben in der Fläche kaum vorhandenen Angebote zur Prävention, Frühintervention und Beratung zu verwirklichen – nicht nur, aber speziell auch zu Cannabis!

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